Impressum
Lisa-Marleen Seibel
Fotograf
Gustavstraße 2
32312 Lübbecke
Telefon: 01705847461
E-Mail: LiMaSe@web.de
St.Nr.: folgt nach Erteilung
Datenschutzerklärung:
Datenschutz
Nachfolgend möchten wir Sie über unsere Datenschutzerklärung informieren. Sie finden hier Informationen über die Erhebung und Verwendung persönlicher Daten bei der Nutzung unserer Webseite. Wir
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Personenbezogene Daten
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handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen berücksichtigt. Auf Anordnung der zuständigen Stellen dürfen wir im Einzelfall Auskunft über diese Daten (Bestandsdaten) erteilen, soweit dies für Zwecke
der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am
geistigen Eigentum erforderlich ist.
Kommentarfunktionen
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haben.
Datenschutzerklärung für das Facebook-Plugin („Gefällt mir“)
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Auskunftsrecht
Sie haben das jederzeitige Recht, sich unentgeltlich und unverzüglich über die zu Ihrer Person erhobenen Daten zu erkundigen. Sie haben das jederzeitige Recht, Ihre Zustimmung zur Verwendung
Ihrer angegeben persönlichen Daten mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Zur Auskunftserteilung wenden Sie sich bitte an den Anbieter unter den Kontaktdaten im Impressum.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
- Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im
Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen
will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des
Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt
- “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen
hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Daten auf CD, Fachabzüge usw.)
II. Urheberrecht
- Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer beim Fotografen.
- Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind
grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
- Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist –
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
- Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger
Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
- Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu
vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
- Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online– und
Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum
Schadensersatz.
- Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der
Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
- Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als
Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom
Auftraggeber zu tragen.
- Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese
unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der
Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu
leisten.
- Die Zahlung erfolgt per Rechnung.
- Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 20%
fällig.
- Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der
Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.
Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die
gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.
IV. Haftung
- Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem
Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte
Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten , Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit.
- Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt,
aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
- Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit
der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
- Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und
Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
- Nach Vorsortierung stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine
passwortgeschützte Online-Galerie für 14 Tage zur Verfügung, in welcher sich der Auftraggeber die entsprechenden Lichtbilder zur Bearbeitung auswählen kann.
- Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Lichtbilder
durch den Fotografen vollständig bearbeite. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Lichtbilder an den Auftraggeber zu senden.
- Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, steht dem
Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 25%; Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %; ab 2
Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.
VI. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt
gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
VII. Bildbearbeitung
- Der Auftraggeber kennt den fotografischen und
bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
- Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen
und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei
denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Lichtbilder des
Fotografen im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
VIII. Lieferzeiten und Reklamation
- Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 3
Arbeitswochen aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 6-8 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie
Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet
für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen mit der
größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen
schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen
gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
- Sollten digital erworbene Lichtbilder in
Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt der Fotograf hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können
über den Fotografen erworben werden.
IX. Rückgaberecht Downloads
- Beim Kauf der Presets werden diese bereits vor Ablauf der
14-tägigen Rückgabefrist zur Verfügung gestellt. Der Kunde stimmt diesem ausdrücklich zu. Eine Rückgabe ist daher nach Download der Presets nicht mehr möglich.
X. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bochum.
XI. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die
unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.